Medikamente: Spezialitäten- und Arzneimittelliste

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen verwendet werden und auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Zudem werden auch ärztlich verordnete Präparate bezahlt, die als Magistralrezepturen in der Apotheke hergestellt werden und deren Wirk- und Hilfsstoffe in der Arzneimittelliste mit Tarif enthalten sind.  

Das KVG sieht eine Spezialitätenliste (SL) sowie eine Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) vor. 

  •  Die Spezialitätenliste listet die konfektionierten Medikamente.
  •  Die Arzneimittelliste mit Tarif listet die von Apotheken in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe.

Diese Listen werden regelmässig angepasst, die Spezialitätenliste sogar monatlich. Gesuche für Neuaufnahmen und Änderungen sind an das BAG zu richten. Die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) prüft die Anträge und gibt Empfehlungen aufgrund derer das BAG (für die SL) beziehungsweise das EDI (für die ALT) entscheidet.

Eidgenössische Arzneimittelkommission

Die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) berät das BAG bei der Erstellung der Spezialitätenliste. Überdies unterstützt sie das EDI bei der Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen in diesem Bereich. mehr