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Es ist uns endlich gelungen mit verschiedenen
Krankenkassen (vgl. Liste) einen
Hausarzt-Vertrag auf Anfangs 1998 abzuschliessen.Dies ist ein entscheidender Schritt auf
dem Weg zur Prämienreduktion und Sie werden für Ihr Vertrauen gegenüber Ihrem/r
Hausarzt/Hausärztin dadurch belohnt.
Uns Ärztinnen und Ärzten vom Verein Hausärzte Stadt Zürich scheint dies ein
vielversprechender Anfang im Interesse unserer PatientInnen und des gesamten
Gesundheitswesens zu sein. Wir versprechen uns davon einerseits einen Spareffekt im
Gesundheitswesen sowie eine anhaltende Prämienreduktion für Sie.
Was ist ein
Hausarztmodell?
Ein Hausarztmodell ist eine kosten- und prämiensparende Krankenversicherungsvariante,
welche den Patienten verpflichtet, im Krankheitsfall zuerst seinen Hausarzt (bei Kindern
auch Kinderarzt) aufzusuchen. Der Hausarzt leitet die Abklärung und Behandlung; bei
Bedarf überweist er den Patienten an einen Spezialarzt oder an ein Spital. Der Hausarzt
koordiniert alle an einem Krankheitsfall beteiligten Stellen. Ausnahmen von dieser
Einschränkung: Alle Notfälle, freier Zugang zur Frauenärztin/-arzt, einmal jährlich
freie Kontrolle beim Augenarzt, je nach Krankenkasse.
Die angestrebte Prämienreduktion liegt bei mindestens 10 % und umfasst die Prämien der
Grundversicherung wie auch der Zusatzversicherungen (privat, halbprivat).
Worin unterscheidet
sich ein Hausarztmodell von einer HMO?
Im Hausarztmodell engagierte Aerzte arbeiten in freier Praxis und werden für ihre
erbrachten Leistungen nach Tarif entschädigt. Der Patient ist Auftraggeber der Behandlung
und der Arzt ist verpflichtet, primär die Interessen des Patienten zu wahren.
Bei der HMO ist der Arzt Angestellter der Krankenkasse; er erhält einen festen Lohn,
unabhängig von den Leistungen, die er dem Patienten erbringt.
Im Hausarztmodell wählt der Patient unter den am Vertrag beteiligten Aerzten seinen
Hausarzt frei; eingeschränkt ist der direkte Zugang zum Spezialarzt.
Bei der HMO ist die freie Arztwahl aufgehoben. (siehe auch hier!)
Vorteile
eines Hausarztmodells
Die medizinische Grundversorgung steht im Zentrum, der Hausarzt ist Koordinator der
Behandlung eines Patienten. Dadurch werden Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien
genutzt.
Eine Kosten- und Prämienreduktion wird ohne Qualitätseinbusse erreicht .
Der Patient ist der direkte Auftraggeber des Hausarztes.
Die Partner im Gesundheitswesen (Patienten, Krankenkassen, Spezialärzte, Hausärzte,
Spitäler, Spitexorganisationen) werden zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Auch für die Spezialärzte hat ein Hausarztmodell Vorteile: Die freie ärztliche
Tätigkeit in eigener Praxis wird darin gewahrt. Durch die Prämienreduktion auch bei den
Zusatzversicherungen bleiben diese für gewisse Versicherte erschwinglich. (Lesen Sie auch!)
Nachteile eines Hausarztmodells
Einschränkungen für die Patienten: Hausarzt muss am Modell beteiligt sein, direkter
Zugang zum Spezialisten in der Regel nur nach Ueberweisung durch den Hausarzt.
Administrativer Mehraufwand für die beteiligten Hausärzte.
Selbstverständlich sind solche Modelle immer mit
Verpflichtungen verbunden. Es ist uns Ärztinnen und Ärzten ein Anliegen, Sie frühzeitig
und direkt darüber zu informieren:
Pflichten der
Patientinnen/Patienten:
- Sie verpflichten sich, immer als erstes Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt zu konsultieren,
bevor Sie einen Spezialisten konsultieren oder in ein Spital eintreten. Ausgenommen sind:
alle Notfälle sowie, Frauenärzte, Kinderärzte, z.T. auch Psychiater und Augenärzte.
- Sie können Ihren Hausarzt nur nach einer Kündigungsfrist per 30.6. oder 31.12.
wechseln.
Pflichten unsererseits als
Hausärztinnen/Hausärzte:
- Wir Überprüfen die Leistungen der Spezialisten auf Grund der Überweisung.
- Wir verpflichten uns zu einer qualitativ hochstehenden und doch kostengünstigen Medizin
- Wir verpflichten uns zu ständiger Weiterbildung sowie Qualitätskontrolle der
angebotenen Leistungen (Labor, Röntgen, etc.)
Wir versichern hiermit auch, dass wir in
keiner Art und Weise die Qualität unserer hochentwickelten und modernen Medizin
herabmindern möchten. Wir wollen keine Billigmedizin auf tiefem qualitativem
Niveau. Im Gegenteil: Echte und anhaltende Kosteneinsparungen sind nur mit hoher
medizinischer Qualität zu erreichen.
Es ist uns eine Freude, Ihnen diese echte
Erneuerung im Gesundheitswesen auch für die Stadt Zürich bekannt machen zu dürfen. Es
ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Krankenkassen vor der Einführung eines
Hausarzt-Modells in der Grossstadt Zürich gescheut haben. Zu Ihrer Information haben wir
eine Liste der beteiligten Krankenkassen zusammengestellt.
Dies ist jedoch nur ein Anfang und wir sind fest davon überzeugt, dass im Verlauf der
nächsten Jahre noch viele Kassen auf diesen Zug aufspringen werden.
- Concordia
Wincare
Öffentliche Krankenkassen ÖKK
KPT
Kolping Krankenkasse
Aquilana
Sulzer KKS
Allgemeine Krankenkasse Brugg
kmu-Krankenversicherung
Leica Betriebskrankenkasse
Krankenkasse Zurzach
- Unitas
- Atupri
-
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob auch sie dem
Hausarztvertrag in der Stadt Zürich beigetreten ist. Wir hoffen, dass sich noch weitere
Kassen beteiligen werden.
- Wer mit der Grundversicherung zu einer andern
Krankenkasse wechseln möchte, kann stets auf Ende Jahr und auf Ende Juni kündigen; bei
Varianten mit höherer Franchise und alternativen Versicherungsmodellen (z.B. HMO oder
Hausarztmodell) ist dies nur auf Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei
Monate.
- Eine Prämienerhöhung erlaubt den Ausstieg auf das Ende des folgenden Monats. Auch die
tieferen Rabattsätze bei den wählbaren Franchisen gelten als Prämienerhöhung.
- Zusatzversicherungen sind meistens jährlich auf drei Monate oder im
"Schadensfall" kündbar. Es gibt aber auch mehrjährige Verträge.
Wenn bei einer Versicherung die Prämie nicht aufgeschlagen hat, ist der Kündigungstermin
per Ende Jahr strenggenommen verpasst. Möglicherweise zeigt sich die Kasse aber kulant.
- Wer bei der gleichen Kasse über mehrere Zusatzversicherungen verfügt, sollte klar
deklarieren, ob nur die Grundversicherung gekündigt wird oder auch die
Zusatzversicherungen.
- Bei der Grundversicherung ist der Wechsel auch für ältere oder kranke Personen ohne
Nachteile möglich. Die alte Krankenkasse ist zahlungspflichtig, bis ihr die neue die
Aufnahme bestätigt hat. Anders bei den Zusatzversicherungen: Sie sollten erst gekündigt
werden, wenn die neue Kasse die Aufnahme ohne Vorbehalte schriftlich bestätigt hat.
Krankenkassenvergleich: Unter der
Adresse www.comparis.ch lassen sich mit ein paar
Mausklicks kostenlos Prämienvergleiche der obligatorischen Grundversicherung mit anderen
Anbietern aus der jeweiligen Region anstellen. Als nützliche Dienstleistung listet die
Site überdies die Kündigungsfristen der grössten 30 Krankenkassen auf und gibt weitere
hilfreiche Tips, wie die Wahl der optimalen Franchise.
- Konzept und Realisation: Pietro Somaini und Thomas Walser
Grafik: Meaulnes Legler , ARC Graphics
- © VHZ Verein Hausärzte Stadt
Zürich, Grütlistr. 36, 8002 Zürich, sekretariat@vhz.ch
- Zuletzt bearbeitet am 30.01.04
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