IconVHZ.gif (2252 Byte) VEREIN HAUSÄRZTE STADT ZÜRICH - VHZ

IconSpritze.gif (2730 Byte)Patienten-Information über Hausarztmodelle VHZPat1.gif (2726 Byte)

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Was ist ein Hausarztmodell?

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Unterschied zu HMO?

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Vorteile und Nachteile des Hausarztmodells

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Pflichten der PatientInnen und des Hausarztes

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Welche Krankenkassen machen bereits mit? Und welche Aerzte?

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Wie wechselt man die Krankenkasse?

Es ist uns endlich gelungen mit verschiedenen Krankenkassen (vgl. Liste) einen Hausarzt-Vertrag auf Anfangs 1998 abzuschliessen.Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Prämienreduktion und Sie werden für Ihr Vertrauen gegenüber Ihrem/r Hausarzt/Hausärztin dadurch belohnt.

Uns Ärztinnen und Ärzten vom Verein Hausärzte Stadt Zürich scheint dies ein vielversprechender Anfang im Interesse unserer PatientInnen und des gesamten Gesundheitswesens zu sein. Wir versprechen uns davon einerseits einen Spareffekt im Gesundheitswesen sowie eine anhaltende Prämienreduktion für Sie.

IconFrage.gif (1370 Byte)Was ist ein Hausarztmodell?
Ein Hausarztmodell ist eine kosten- und prämiensparende Krankenversicherungsvariante, welche den Patienten verpflichtet, im Krankheitsfall zuerst seinen Hausarzt (bei Kindern auch Kinderarzt) aufzusuchen. Der Hausarzt leitet die Abklärung und Behandlung; bei Bedarf überweist er den Patienten an einen Spezialarzt oder an ein Spital. Der Hausarzt koordiniert alle an einem Krankheitsfall beteiligten Stellen. Ausnahmen von dieser Einschränkung: Alle Notfälle, freier Zugang zur Frauenärztin/-arzt, einmal jährlich freie Kontrolle beim Augenarzt, je nach Krankenkasse.
Die angestrebte Prämienreduktion liegt bei mindestens 10 % und umfasst die Prämien der Grundversicherung wie auch der Zusatzversicherungen (privat, halbprivat).

IconFrage.gif (1370 Byte)Worin unterscheidet sich ein Hausarztmodell von einer HMO?
Im Hausarztmodell engagierte Aerzte arbeiten in freier Praxis und werden für ihre erbrachten Leistungen nach Tarif entschädigt. Der Patient ist Auftraggeber der Behandlung und der Arzt ist verpflichtet, primär die Interessen des Patienten zu wahren.
Bei der HMO ist der Arzt Angestellter der Krankenkasse; er erhält einen festen Lohn, unabhängig von den Leistungen, die er dem Patienten erbringt.
Im Hausarztmodell wählt der Patient unter den am Vertrag beteiligten Aerzten seinen Hausarzt frei; eingeschränkt ist der direkte Zugang zum Spezialarzt.
Bei der HMO ist die freie Arztwahl aufgehoben. (siehe auch hier!)

IconExclam.gif (1204 Byte)Vorteile eines Hausarztmodells
Die medizinische Grundversorgung steht im Zentrum, der Hausarzt ist Koordinator der Behandlung eines Patienten. Dadurch werden Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt.
Eine Kosten- und Prämienreduktion wird ohne Qualitätseinbusse erreicht .
Der Patient ist der direkte Auftraggeber des Hausarztes.
Die Partner im Gesundheitswesen (Patienten, Krankenkassen, Spezialärzte, Hausärzte, Spitäler, Spitexorganisationen) werden zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Auch für die Spezialärzte hat ein Hausarztmodell Vorteile: Die freie ärztliche Tätigkeit in eigener Praxis wird darin gewahrt. Durch die Prämienreduktion auch bei den Zusatzversicherungen bleiben diese für gewisse Versicherte erschwinglich.
(Lesen Sie auch!)

IconExclam.gif (1204 Byte)Nachteile eines Hausarztmodells
Einschränkungen für die Patienten: Hausarzt muss am Modell beteiligt sein, direkter Zugang zum Spezialisten in der Regel nur nach Ueberweisung durch den Hausarzt.
Administrativer Mehraufwand für die beteiligten Hausärzte.

Selbstverständlich sind solche Modelle immer mit Verpflichtungen verbunden. Es ist uns Ärztinnen und Ärzten ein Anliegen, Sie frühzeitig und direkt darüber zu informieren:

Pflichten der Patientinnen/Patienten:
- Sie verpflichten sich, immer als erstes Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt zu konsultieren, bevor Sie einen Spezialisten konsultieren oder in ein Spital eintreten. Ausgenommen sind: alle Notfälle sowie, Frauenärzte, Kinderärzte, z.T. auch Psychiater und Augenärzte.
- Sie können Ihren Hausarzt nur nach einer Kündigungsfrist per 30.6. oder 31.12. wechseln.

Pflichten unsererseits als Hausärztinnen/Hausärzte:
- Wir Überprüfen die Leistungen der Spezialisten auf Grund der Überweisung.
- Wir verpflichten uns zu einer qualitativ hochstehenden und doch kostengünstigen Medizin
- Wir verpflichten uns zu ständiger Weiterbildung sowie Qualitätskontrolle der angebotenen Leistungen (Labor, Röntgen, etc.)

Wir versichern hiermit auch, dass wir in keiner Art und Weise die Qualität unserer hochentwickelten und modernen Medizin herabmindern möchten. Wir wollen keine Billigmedizin auf tiefem qualitativem Niveau. Im Gegenteil: Echte und anhaltende Kosteneinsparungen sind nur mit hoher medizinischer Qualität zu erreichen.

Es ist uns eine Freude, Ihnen diese echte Erneuerung im Gesundheitswesen auch für die Stadt Zürich bekannt machen zu dürfen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Krankenkassen vor der Einführung eines Hausarzt-Modells in der Grossstadt Zürich gescheut haben. Zu Ihrer Information haben wir eine Liste der beteiligten Krankenkassen zusammengestellt. Dies ist jedoch nur ein Anfang und wir sind fest davon überzeugt, dass im Verlauf der nächsten Jahre noch viele Kassen auf diesen Zug aufspringen werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt gerne zur Verfügung.
Ob er bereits das Hausarztmodell anbieten kann, erfahren Sie hier!

IconMegaphon.gif (1762 Byte)Folgende Krankenkassen beteiligen sich in der Stadt Zürich bisher am Hausarztmodell: IconExclam.gif (1204 Byte)

genauere Angaben siehe hier

Concordia
Wincare
Öffentliche Krankenkassen ÖKK
KPT
Kolping Krankenkasse
Aquilana
Sulzer KKS
Allgemeine Krankenkasse Brugg
kmu-Krankenversicherung
Leica Betriebskrankenkasse
Krankenkasse Zurzach
Unitas
Atupri
 

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob auch sie dem Hausarztvertrag in der Stadt Zürich beigetreten ist. Wir hoffen, dass sich noch weitere Kassen beteiligen werden.

IconOK.gif (1664 Byte)Wie wechselt man die Krankenkasse?IconOK.gif (1664 Byte)

- Wer mit der Grundversicherung zu einer andern Krankenkasse wechseln möchte, kann stets auf Ende Jahr und auf Ende Juni kündigen; bei Varianten mit höherer Franchise und alternativen Versicherungsmodellen (z.B. HMO oder Hausarztmodell) ist dies nur auf Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
- Eine Prämienerhöhung erlaubt den Ausstieg auf das Ende des folgenden Monats. Auch die tieferen Rabattsätze bei den wählbaren Franchisen gelten als Prämienerhöhung.
- Zusatzversicherungen sind meistens jährlich auf drei Monate oder im "Schadensfall" kündbar. Es gibt aber auch mehrjährige Verträge.
Wenn bei einer Versicherung die Prämie nicht aufgeschlagen hat, ist der Kündigungstermin per Ende Jahr strenggenommen verpasst. Möglicherweise zeigt sich die Kasse aber kulant.
- Wer bei der gleichen Kasse über mehrere Zusatzversicherungen verfügt, sollte klar deklarieren, ob nur die Grundversicherung gekündigt wird oder auch die Zusatzversicherungen.
- Bei der Grundversicherung ist der Wechsel auch für ältere oder kranke Personen ohne Nachteile möglich. Die alte Krankenkasse ist zahlungspflichtig, bis ihr die neue die Aufnahme bestätigt hat. Anders bei den Zusatzversicherungen: Sie sollten erst gekündigt werden, wenn die neue Kasse die Aufnahme ohne Vorbehalte schriftlich bestätigt hat.

Benützen Sie unser vorgegebenes Kündigungsformular!

Krankenkassenvergleich: Unter der Adresse www.comparis.ch lassen sich mit ein paar Mausklicks kostenlos Prämienvergleiche der obligatorischen Grundversicherung mit anderen Anbietern aus der jeweiligen Region anstellen. Als nützliche Dienstleistung listet die Site überdies die Kündigungsfristen der grössten 30 Krankenkassen auf und gibt weitere hilfreiche Tips,  wie die Wahl der optimalen Franchise.


Konzept und Realisation:  Pietro Somaini   und  Thomas Walser           Grafik: Meaulnes Legler ,  ARC Graphics
©  VHZ    Verein Hausärzte Stadt Zürich,   Grütlistr. 36, 8002 Zürich, sekretariat@vhz.ch 
Zuletzt bearbeitet am  30.01.04