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IconVHZ.gif (2252 Byte) VEREIN HAUSÄRZTE STADT ZÜRICH

Der Hausarzt als Tutor im Spital

Margrit Kessler, Stiftung Schweizerische Patienten-Organisation

Nach Meinung der Schweizerischen Patienten-Organisation sollte jeder Patient bei einer schweren Krankheit die Möglichkeit haben, während eines Spitalaufenthaltes sich von seinem Hausarzt in der Funktion eines Tutors begleiten zu lassen. Diese Tätigkeit des Hausarztes sollte von der Krankenkasse übernommen werden. Durch das fachkompetente Mitspracherecht des Hausarztes wird für den Patienten die optimale und nicht die maximale Therapie gewählt.
Das Mitspracherecht der Patienten in den Spitälern ist ein schwieriges Thema. Der zuständige Klinikchef glaubt, dass der Patient, der in seine Klinik eingewiesen wird, nach seiner fachspezifischen Methode behandelt werden möchte. Der Patient verliert im Spital seine Vertrauensperson, den Hausarzt, und ist den hierarchischen Strukturen ausgeliefert. Ihm werden nicht selten Therapien aufgezwungen, die er gar nicht wünscht. Der Mut und die Kraft zur Verweigerung fehlen. Deshalb schlägt die Schweizerische Patienten-Organisation vor, dass der Patient auf Wunsch im Spital vom Hausarzt in der Funktion eines Tutors begleitet und betreut wird. Der Hausarzt kennt seinen Patienten seit Jahren und Eventualitäten bei einer infausten Diagnose und Prognose sind bereits besprochen. Der Hausarzt kennt die Einstellung, das Umfeld des Patienten und weiss, wie er grundsätzlich behandelt werden möchte. An drei zugetragenen Beispielen möchten wir aufzeigen, weshalb wir die Einführung eines Tutors befürworten und den Krankenkassen vorschlagen, die Kosten zu übernehmen.

Beispiel 1
Patient X litt an einer Peritonealkarzinose, und eine Operation war aussichtslos. Deshalb wies der Hausarzt den Patienten zur Besprechung einer möglichen Chemotherapie auf die Onkologie ein. Der Patient wurde aber dem Chirurgen vorgestellt. Dieser war der Ansicht, dass eine Operation indiziert sei. Der Patient unterschrieb das Operationseinwilligungsformular. Am nächsten Tag wurde ein mehrstündiger Eingriff durchgeführt. Noch mindestens vier weiteren Operationen musste sich der Patient unterziehen. Er lebte noch 90 Tage beatmet auf der Intensivstation bevor er starb. Der Hausarzt beklagte sich, dass der Patient zu einer maximalen Therapie überredet worden sei, die er gar nicht wollte. Der Patient rief am Vorabend der Operation seinen Hausarzt an und teilte ihm mit, dass er nicht sicher sei, ob er sich richtig entschieden habe. Wäre der Patient unter dem Einfluss des Hausarztes geblieben, wären ihm 90 Tage Intensivstation erspart geblieben. Er hätte noch einige Monate im Kreise seiner Angehörigen leben können. Diese unsinnige Behandlung kostete etwa Fr. 500 000. -. Unter anderem erhielt der Patient das sehr teure Sandostatin, für etwa Fr. 600.- pro Tag.

Beispiel 2
Ein 30jähriger Leukämiepatient rief unsere Beratungsstelle an und erzählte, dass er wegen Verdacht auf leukämische Meningitis in eine Universitätsklinik eingewiesen wurde. Nachdem die Verdachtsdiagnose nicht bestätigt wurde, wollte er in eine andere Klinik überwiesen werden. Er fürchtete sich vor invasiven Therapien. Er wusste, dass er noch etwa drei Monate zu leben habe und wollte dies ohne aufwendige Therapie. Deshalb hielt er seinen Willen in einer Patientenverfügung fest. Trotzdem wurde gegen seinen Willen eine Leukophorese durchgeführt. Man hatte ihn einfach mit Schmerzmitteln stillgelegt, um ihn so zu therapieren, wie es der Klinikchef wollte. Die Leukophorese kostete Fr. 125'000.-. Drei weitere Therapien waren vorgesehen. Seine Eltern hatten grosse Schwierigkeiten, um wenigstens die weiteren drei vorgesehenen Leukophoresen zu verhindern. Der Hausarzt als Tutor hätte mehr Einfluss gehabt, um die Interessen des Patienten zu vertreten. Er wäre vom Klinikchef unabhängig und könnte ohne Furcht vor Repressionen die Interessen des Patienten vertreten. Er kennt auch die juristischen Möglichkeiten, den Weg zum Kantonsarzt, wenn das Patientenrecht, wie in diesem Fall, missachtet wird. Der Patient verstarb nach vier Monaten. Seine Mutter bestätigte uns die Begebenheiten und teilte uns mit, dass die Rückversicherung der Visana die Rechnung bezahlt habe.

Beispiel 3
Patient Y erkrankte an einem ausgedehnten Hepatom und wurde lebertransplantiert. Er verstarb auf der Intensivstation. Diese unnötige Lebertransplantation kostete der Rückversicherung der Krankenkasse Fr. 250‘000.-.
Die Krankenkasse kann nur verpflichtet werden, Lebertransplantationen zu bezahlen, wenn mindestens 10 Lebertransplantationen pro Jahr in einer Klinik durchgeführt werden. In der Schweiz führen nicht weniger als vier Universitätskliniken Lebertransplantationen durch. Für die Schweizer Bevölkerung würde ein Transplantationszentrum genügen. Oft kommen die Kliniken in Zugzwang. Wenn nicht genügend Patienten vorhanden sind, werden die Indikationen sehr grosszügig gestellt. Jeder Fachmann weiss, dass ein Patient mit einem ausgedehnten Karzinom trotz Lebertransplantation keine Überlebenschance hat, weil die Immunsuppression das Krebsleiden buchstäblich zum Explodieren bringt. So steht das Interesse der Chirurgen, das Handgelenk zu üben, im Vordergrund und nicht das Wohl des Patienten. Der Hausarzt als Tutor hätte den Patienten über seine Überlebenschancen aufklären können, ohne Repressionen des Chefs befürchten zu müssen.

Dass unser Vorschlag, der Hausarzt als Tutor im Spital, bei vielen Klinikvorstehern nicht auf fruchtbaren Boden fallen wird, ist vorauszusehen. Die Kliniken, welche schon heute den Willen der Patienten respektieren und sie bei einer Therapie mitentscheiden lassen, werden auch mit dem Hausarzt in der Funktion eines Tutors keine Mühe haben. Den Kliniken hingegen, die vorwiegend die Machbarkeit der Medizin in ihrem Interesse anstreben, wird der Hausarzt als Tutor immer ungelegen sein.
aus: Schweizerische Ärztezeitung; 1999; 80: Nr.40; S.2413

zur Rolle des Hausarztes hier noch mehr!


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Last updated 06.10.01